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   BVerwG, 09.05.1960 - I C 58.59   

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https://dejure.org/1960,5025
BVerwG, 09.05.1960 - I C 58.59 (https://dejure.org/1960,5025)
BVerwG, Entscheidung vom 09.05.1960 - I C 58.59 (https://dejure.org/1960,5025)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Mai 1960 - I C 58.59 (https://dejure.org/1960,5025)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ersatz eines für das Abstützen eines Hauses aufgewendeten Betrages - Verfassungsmäßigkeit der Rückwirkung eines Gesetzes - Kostenpflicht für baupolizeiliche Maßnahmen eines Nichteigentümers im Zeitpunkt der Vornahme - Kostenpflicht des Adressaten einer ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 21.05.1957 - 2 BvL 6/56

    Berlin-Vorbehalt I

    Auszug aus BVerwG, 09.05.1960 - I C 58.59
    Einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen dieser Frage bedarf es nicht (BVerfGE 7, 1).
  • BVerwG, 09.05.1960 - I C 55.59

    Kosten aus Gefahrenbeseitigungsmaßnahmen - Zustellung des Abrechnungsbescheides -

    Auszug aus BVerwG, 09.05.1960 - I C 58.59
    Wie der Senat in der Streitsache BVerwG I C 55.59 am selben Tage entschieden hat, kann der nunmehrige Eigentümer, eines Grundstücks nicht unter dein Gesichtspunkt der Pflichtennachfolge für Kosten in Anspruch genommen werden, die in der Person eines früheren polizeipflichtigen Eigentümers begründet worden sind.
  • BVerwG, 30.05.1958 - I CB 106.58

    Kostenrechtliche Unterscheidung zwischen Abräumungsmaßnahmen und Maßnahmen zur

    Auszug aus BVerwG, 09.05.1960 - I C 58.59
    In den Beschlüssen vom 26. Februar 1958 - BVerwG I B 183.57 - und vom 30. Mai 1958 - BVerwG I CB 106.58 - hat der Senat hierzu ausgeführt, daß verfassungsrechtliche Bedenken nicht geltend gemacht werden können, wenn die Eigentümer dieser Grundstücke zur Kostenerstattung herangezogen werden, während diejenigen, deren Gebäude nicht benutzbar sind, von dieser Verpflichtung freigestellt werden.
  • BVerwG, 26.02.1958 - I B 183.57

    Anforderungen an das Vorliegen eines Entschädigungsanspruchs für eine

    Auszug aus BVerwG, 09.05.1960 - I C 58.59
    In den Beschlüssen vom 26. Februar 1958 - BVerwG I B 183.57 - und vom 30. Mai 1958 - BVerwG I CB 106.58 - hat der Senat hierzu ausgeführt, daß verfassungsrechtliche Bedenken nicht geltend gemacht werden können, wenn die Eigentümer dieser Grundstücke zur Kostenerstattung herangezogen werden, während diejenigen, deren Gebäude nicht benutzbar sind, von dieser Verpflichtung freigestellt werden.
  • BGH, 05.03.1953 - III ZR 354/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.05.1960 - I C 58.59
    ist das u.a. durch die Erwägung gerechtfertigt, daß nach der herrschenden Auffassung zwar auch der Eigentümer eines Trümmergrundstücks für dessen polizeimäßigen Zustand verantwortlich bleibt, daß dieser Grundsatz aber dann eine Einschränkung erfährt, wenn die Beseitigung des polizeiwidrigen Zustandes für den Gewalthaber wirtschaftlich unmöglich ist (vgl. BGH, DVBl. 1953 S. 367; BGHZ 16 S. 15; OVG Rheinland-Pfalz.
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